Vermittlungsvertrag
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jegliche Geschlechter.
Die CHECK24 Karriereseite wird von der CHECK24 Services Personal GmbH in 80251 München (nachfolgend „CHECK24 Personal“ genannt) als Verantwortlicher i.S.d. DSGVO betrieben.
Die jeweiligen Stellen, die auf der CHECK24 Karriereseite ausgeschrieben sind und auf die sich Bewerber bewerben können, werden formal von einem Unternehmen innerhalb der CHECK24 Gruppe ausgeschrieben. Um welches ausschreibende Unternehmen aus der CHECK24 Gruppe es sich hierbei handelt, kann der Bewerber der jeweiligen Stellenanzeige auf der CHECK24 Karriereseite entnehmen. Jedes dieser ausschreibenden Unternehmen handelt eigenständig und damit rechtlich eigenverantwortlich.
CHECK24 Personal fungiert in diesem Zusammenhang als zentraler Ansprechpartner und somit Betreuer sowohl für Sie als Bewerber als auch für die Unternehmen innerhalb der CHECK24 Gruppe, die die jeweilige Stelle auf der CHECK24 Karriereseite ausgeschrieben haben. So kann CHECK24 Personal Ihnen als Bewerber eine schnelle und umfassende Betreuung über alle zu besetzenden Stellen innerhalb des CHECK24 Gruppe anbieten und gewähren.
Auch wenn Sie sich als Bewerber formal auf eine Stelle bei dem in der Stellenanzeige genannten Unternehmen der CHECK24 Gruppe bewerben, wird Ihre Bewerbung durch CHECK24 Personal (optional: im ersten Schritt) eigenverantwortlich bearbeitet und verwaltet. Falls sich im Rahmen Ihrer laufenden Bewerbung herausstellen sollte, dass Sie entweder aus Sicht Ihres Recruiters und/oder aus Sicht des Unternehmens, bei dem Sie sich ursprünglich beworben haben, möglicherweise für eine andere Stelle innerhalb der CHECK24 Gruppe besser geeignet sind, wird CHECK24 Personal im gewissen Rahmen – insbesondere unter Berücksichtigung Ihres aktuellen Wohnorts oder der Betriebsstätte bzw. dem Einsatzort der Gesellschaft, bei der Sie sich ursprünglich beworben haben – proaktiv für Sie die Suche erweitern und auch anderen Unternehmen aus der CHECK24 Gruppe Ihr Profil vorstellen.
Wichtig
Zu keiner Zeit garantiert und/oder schuldet weder CHECK24 Personal noch ein anderes Unternehmen aus der CHECK24 Gruppe, und hier insbesondere das Unternehmen, welches eine Stelle auf der CHECK24 Karriereseite ausgeschrieben hat, weder aus diesem Vermittlungsvertrag noch aus einer anderen Handlung Ihnen als Bewerber die erfolgreiche Vermittlung eines Anstellungs- oder Beschäftigungsverhältnisses. Hierfür bedarf es immer den erfolgreichen Durchlauf des Bewerbungsprozesses, der dann zusätzlich, und das ist essenziell, in einen gesonderten schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen dem Bewerber und einem Unternehmen aus der CHECK24 Gruppe enden muss. D.h. ohne diesen gesonderten schriftlichen Arbeitsvertrag wird zu keiner Zeit ein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis zustande kommen.
- „Verantwortlicher“
Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die CHECK24 Services Personal GmbH in 80251 München (nachfolgend „CHECK24 Personal“ genannt).
- „wir“
Sollte in diesem Vermittlungsvertrag von „wir“ gesprochen werden, ist damit immer der Verantwortliche, also CHECK24 Personal, gemeint.
- „Bewerber“ oder „Sie“
Unter dem Begriff „Bewerber“ oder „Sie“ wird jede Person, egal welchen Geschlechts, verstanden, die die CHECK24 Karriereseite nutzt und/oder sich auf eine Stelle bewirbt.
- „Recruiter“
Unter dem Begriff „Recruiter“ wird die Person, egal welchen Geschlechts, verstanden, die einem Bewerber bei Einreichung seiner Bewerbung als persönlicher Ansprechpartner seitens CHECK24 Personal zugeteilt wird.
- „CHECK24 Gruppe“ oder „verbundene Unternehmen“
Damit ist ein Unternehmen gemeint, welches in Ziffer 9 aufgeführt ist.
- „CHECK24 Karriereseite“
Webseite, über die sich ein Bewerber für eine ausgeschriebene Stelle innerhalb der CHECK24 Gruppe bewerben kann.
- „ausschreibendes Unternehmen“ oder „ausschreibende Stelle“
Damit ist ein Unternehmen aus der CHECK24 Gruppe gemeint, welches eine Stelle auf der CHECK24 Karriereseite ausgeschrieben hat.
- „Bewerbung“
Damit ist sowohl (i) die aktive Einreichung einer Bewerbung durch den Bewerber auf eine ausgeschriebene Stelle als auch (ii) die Weitervermittlung eines Bewerbers durch die CHECK24 Personal auf (a) eine ausgeschriebene Stelle oder (b) auf eine nicht ausgeschriebene bzw. nicht veröffentlichte Stelle auf der CHECK24 Karriereseite als auch (iii) eine Initiativbewerbung eines Bewerbers gemeint.
- „vorgelegte Unternehmen“
Damit ist ein Unternehmen aus der CHECK24 Gruppe gemeint, welches (i) ein ausschreibendes Unternehmen ist oder (ii) keine Stelle auf der CHECK24 Karriereseite ausgeschrieben bzw. veröffentlicht hat, und dem eine Bewerbung durch CHECK24 Personal weitergeleitet wurde.
- „Verbraucher“
Verbraucher ist ein Bewerber hier im Sinne von § 13 BGB.
- CHECK24 Personal agiert
(a) eigenverantwortlich in Bezug auf
(b) im Namen und Auftrag des ausschreibenden Unternehmens, aber nicht als Auftragsverarbeiter iSd. 28 DSGVO, um stellvertretend eine verbindliche Absage auf die eingereichte Bewerbung auszusprechen.
- Ein ausschreibendes Unternehmen agiert
(a) eigenverantwortlich in Bezug auf
(b) als Verantwortlicher in Bezug auf die CHECK24 Personal, damit diese im Namen und Auftrag des ausschreibenden Unternehmens, aber nicht als Auftragsverarbeiter iSd. 28 DSGVO, stellvertretend eine verbindliche Absage auf eine Bewerbung aussprechen kann und darf.
Durch Klicken des Buttons „Absenden“ schließt der Bewerber einen kostenlosen Betreuungs- und Abwicklungsvertrag (nachfolgend „Vermittlungsvertrag“ genannt) mit CHECK24 Personal. Mit Abschluss dieses Vermittlungsvertrages beauftragt der Bewerber CHECK24 Personal nicht exklusiv mit Betreuung- und Abwicklungsleistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt) im Rahmen seiner eingereichten Bewerbung bei einem Unternehmen innerhalb der CHECK24 Gruppe.
Den Umfang dieser Leistungen, als auch welche Leistungen ausdrücklich NICHT Bestandteil dieses Vermittlungsvertrages mit der CHECK24 Personal sind, kann der Ziffer 4 entnommen werden.
Ein Recruiter wird die von einem Bewerber eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und möglicherweise fehlende und/oder unvollständige Unterlagen nachfordern.
Basierend auf den eingereichten Bewerbungsunterlagen und den Anforderungen der Stelle evaluiert der Recruiter eigenverantwortlich die Passgenauigkeit des Bewerbers auf die ausgeschriebene Stelle. Infolgedessen kann der Recruiter zu der Einschätzung kommen, dass er den Bewerber für die ausgeschriebene Stelle (i) als geeignet oder (ii) als ungeeignet eingeschätzt.
Im Fall von (i) wird der Recruiter die Bewerbung an die entsprechende Stelle innerhalb des ausschreibenden Unternehmens weiterleiten, auf die Sie sich ursprünglich beworben haben. Im Fall von (ii) kann der Recruiter den Bewerber, auch ohne aktive Weiterleitung der Bewerbung an das ausschreibende Unternehmen, im Namen und Auftrag dieses Unternehmens dem Bewerber formal absagen.
Diese Leistung ist unabdingbar und kann seitens des Bewerbers nicht widersprochen werden.
CHECK24 Personal übernimmt sowohl für den Bewerber als auch das ausschreibende Unternehmen sämtliche „Sekretariatsdienstleistungen“. Zu diesen Diensten gehören neben der normalen Abwicklung des Schriftverkehrs auch Termin- und Raumkoordination im Rahmen eines möglichen Vorstellungsgesprächs, aber auch die formelle Übermittlung von Absagen im Namen und Auftrag des ausschreibenden Unternehmens.
Diese Leistung ist unabdingbar und kann seitens des Bewerbers nicht widersprochen werden.
Sollte sich im Rahmen des Bewerbungsprozesses herausstellen, dass das Bewerberprofil aus Sicht des Recruiters und/oder dem vorgelegten Unternehmen möglicherweise besser und mithin geeigneter für eine ähnliche dem Bewerberprofil entsprechende Stelle bei einem anderen Unternehmen innerhalb der CHECK24 Gruppe passen könnte, wird CHECK24 Personal proaktiv für den Bewerber tätig – hierfür muss der Bewerber nichts tun.
In diesem Fall wird CHECK24 Personal das Profil des Bewerbers anderen Unternehmen aus der CHECK24 Gruppe, die (i) entweder in der Region tätig sind, in der der Bewerber lt. seiner Bewerbung aktuell wohnt, oder (ii) ihren Standort in der Region haben, auf den sich der Bewerber ursprünglich beworben hat, zur Einschätzung vorlegen. Sollte das oder die vorgelegten Unternehmen Interesse haben, werden wir Sie hierüber unterrichten und Ihnen einen entsprechenden Vorschlag zukommen lassen. Es obliegt Ihnen, ob Sie diesen Vorschlag annehmen möchten und die Bewerbung dann auf der neuen Stelle fortfahren möchten.
Diese Leistung ist unabdingbar und kann von Ihnen als Bewerber nicht widersprochen werden.
Zu keiner Zeit garantiert und/oder schuldet CHECK24 Personal durch diese vertraglich angebotenen Leistungen dem Bewerber ein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis. Diese Entscheidung hierüber obliegt allein einem Unternehmen aus der CHECK24 Gruppe und ist durch einen gesonderten schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen diesem Unternehmen und dem Bewerber herzustellen. Auch garantiert und/oder schuldet CHECK24 Personal dem Bewerber zu keiner Zeit die erfolgreiche Vermittlung eines entsprechenden Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der CHECK24 Gruppe. Weder das Anbieten dieses Vertrages noch die Annahme durch CHECK24 Personal stellen ein Versprechen auf ein verbindliches Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit CHECK24 Personal oder einem anderen Unternehmen der CHECK24 Gruppe dar. Sollte es im Anschluss an die erbrachten Leistungen seitens CHECK24 Personal zu einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis kommen, so kommt dieses ausschließlich zwischen dem Bewerber und dem jeweiligen Vertragspartner, also einem Unternehmen aus der CHECK24 Gruppe (nachfolgend „Parteien“ genannt) im Rahmen eines gesondert schriftlich zu schließenden Arbeitsvertrages zwischen den betreffenden Parteien zustande.
Mit unserer CHECK24 Karriereseite bieten wir dem Bewerber die Möglichkeit, sich einfach, komfortabel und sicher auf eine ausgeschriebene Stelle zu bewerben. In diesem Zuge kann der Bewerber zusätzlich auch entsprechende Dokumente beifügen, indem er die bereitgestellte Upload-Funktion für Dokumente nutzt. Mit Hilfe dieser Funktion kann der Bewerber uns über eine verschlüsselte Verbindung verschiedene Dokumente, wie beispielsweise Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Empfehlungsschreiben etc., im Rahmen seiner Bewerbung zur Verfügung stellen.
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich NICHT, uns Ihre Bewerbung per E-Mail zukommen zu lassen, sondern hierfür ausschließlich die vorliegende CHECK24 Karriereseite zu verwenden. Nur so ist die zielgerichtete und vor allem sichere Übermittlung Ihrer Bewerbung an CHECK24 Personal sichergestellt.
Sollten Sie uns trotzdem per E-Mail Ihre Bewerbung zukommen lassen, bildet dieser Vermittlungsvertrag inkl. der zugehörigen Datenschutzhinweise die Basis für unser Handeln. Ihr persönlicher Recruiter wird Ihnen diese Dokumente zusätzlich zukommen lassen.
Ohne eine vollständige und vor allem wahrheitsgemäße Bereitstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen inkl. der gewünschten nachzureichenden Unterlagen kann die Bewerbung nicht bearbeitet und berücksichtigt oder korrekt bearbeitet werden. Dasselbe gilt, wenn sich im Laufe des Bewerbungsprozesses (i) Änderungen hinsichtlich Ihrer Angaben ergeben und/oder (ii) Ihnen Fehler in ihren Bewerbungsunterlagen unterlaufen sein sollten. In diesen Fällen möchten wir Sie dringend bitten, sich unverzüglich mit Ihrem persönlichen Recruiter in Verbindung zu setzen und uns über diese Veränderung und/oder Fehler zu unterrichten und entsprechende Korrekturen nachzureichen.
Für etwaige Schäden haftet CHECK24 Personal bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Angestellten und Erfüllungsgehilfen, unbeschränkt. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Bewerber vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“ genannt), beschränkt sich die Haftung von CHECK24 Personal auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die keine wesentliche Nebenpflicht ist, haftet CHECK24 Personal nicht. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie für die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist hiermit nicht verbunden.
Dem Bewerber entstehen weder durch diesen Vermittlungsvertrag noch durch die in Anspruch genommenen Leistungen der CHECK24 Karriereseite, der CHECK24 Personal, der ausschreibenden Unternehmen und/oder der verbundenen Unternehmen der CHECK24 Gruppe keinerlei Kosten. Ausgenommen davon sind eventuelle Basiskosten des Internet-Providers für die Nutzung des Internets, des Telefon-Providers bei telefonischen Rückfragen und möglichen Portokosten bei postalischen Einreichungen Ihrer Bewerbung.
Die Liste der verbundenen Unternehmen der CHECK24 Gruppe inkl. sowohl der gesetzlichen Pflichtangaben als auch der Angaben der Betriebsstätten, für die die CHECK24 Personal Ihre Bewerbung als Verantwortlicher übernimmt, können Sie hier abrufen.
Dieser Vermittlungsvertrag ist zeitlich befristet und beginnt mit der aktiven Absendung und/oder der Einreichung der Bewerbung seitens des Bewerbers. Der Vertrag endet, sofern er nicht von einer Seite aktiv gekündigt wird, automatisch fristlos, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, wenn
(i) der Bewerber
(ii) CHECK24 Personal
Die Pflichten (i) zur Erbringung der Leistungen seitens CHECK24 Personal als auch (ii) des Bewerbers bestehen so lange kein gekündigtes Vertragsverhältnis vorliegt.
Der Vermittlungsvertrag kann vom Bewerber jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Diese Kündigung seitens des Bewerbers stellt formal eine Zurücknahme der zuvor eingereichten Bewerbung dar, die keiner gesonderten Bestätigung weder seitens CHECK24 Personal noch dem ausgeschriebenen und/oder vorgelegten Unternehmen bedarf.
Seitens CHECK24 Personal kann dieser Vermittlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ordentlich jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Textform.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung sowohl seitens des Bewerbers als auch seitens CHECK24 Personal bleibt hiervon unberührt.
Die vom Bewerber erfassten oder übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsprozesses sowie zur Erfüllung dieser vertraglich definierten Leistungen im Rahmen der Bewerbung verarbeitet. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der unseren Datenschutzhinweisen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie als Bewerber CHECK24 Personal, E-Mail: bewerbung@check24.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Entschließen Sie sich als Bewerber den vorliegenden Vermittlungsvertrag in Gänze zu widerrufen, können wir Ihre Bewerbung nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall sprechen Sie als Bewerber per sofort aktiv eine Zurücknahme Ihrer Bewerbung aus.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte folgende Widerrufserklärung aus und senden Sie es zurück.
An CHECK24 Services Personal GmbH
Recruiting
Erika-Mann-Straße 62-66
80636 München
E-Mail: bewerbung@check24.de
Hiermit widerrufe ich, Vorname Name den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Vermittlungsleistungen im Rahmen einer Bewerbung innerhalb der CHECK24 Gruppe.
Unterschrift
(nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden, die vor oder bei Abschluss des Vertrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sollen auch der Schriftform bedürfen.
Sollten Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Nutzungsbedingungen eine Lücke herausstellen, sollen diese Bestimmungen oder Lücke durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen ersetzt und/oder ergänzt werden; gleichwohl soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Die vertraglichen Beziehungen der Parteien (Bewerber und CHECK24 Personal) richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn der Bewerber Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, zugunsten des Bewerber zusätzlich anwendbar.