Personaldienstleister, Personalvermittler, Recruiter, Headhunter sowie alle Bezeichnungen der Berufsgruppe mit dem Ziel der Vermittlung von Stellensuchenden an Personal suchende Unternehmen mit einem daraus resultierenden Provisionsanspruch.
Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für beide Geschlechter.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jegliche Geschlechter.
1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die allgemeingültige vertragliche Grundlage für die Vermittlung von Stellensuchenden (nachfolgend „Bewerber“) an die jeweiligen personalsuchenden Unternehmen der CHECK24 Gruppe und durch einen Personalberater (nachfolgend „Berater“ genannt).
Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass wir Ihren AGB / Konditionen widersprechen.
1.2 Der Berater erbringt seine Dienstleistungen gemäß diesen AGB direkt gegenüber der jeweiligen CHECK24 Gesellschaft (nachfolgend „CHECK24“ genannt). Folgende Gesellschaften gehören der CHECK24 Gruppe an:
Die Rechte und Pflichten aus einer Vermittlung von Bewerbern entstehen in jedem Fall ausschließlich zwischen dem Berater und der jeweiligen CHECK24 Gesellschaft.
1.3 Durch diese AGB geht CHECK24 keine Verpflichtung ein, tatsächlich auch Leistungen, wie sie in diesen AGB beschrieben sind, vom Berater zu beziehen und/oder Rahmenvermittlungsverträge einzugehen.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen und –bestimmungen des Beraters finden unabhängig von ihrer Bezeichnung in keinem Fall Anwendung auf die Vermittlung von Bewerbern an CHECK24.
1.5 Von diesen AGB wird nur dann abgewichen, wenn dies schriftlich zwischen CHECK24 und dem Berater vereinbart wurde.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Mit der Eingabe der Bewerberangaben und dem Absenden dieser im Bewerbermanagementsystem von CHECK24, gelten die vorliegenden AGB für die jeweilige Vermittlungstätigkeit des betreffenden Bewerbers als vorbehaltlos akzeptiert.
2.2 Insofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gewähren diese AGB dem Berater kein exklusives Vermittlungsrecht und es steht CHECK24 frei, auch Dienste von anderen Firmen in Anspruch zu nehmen.
2.3 Primärer Ansprechpartner für den Berater ist die in der Stellenanzeige aufgeführte Kontaktperson im Recruiting von CHECK24. Es findet keine direkte Kontaktaufnahme des Beraters mit Fachentscheidern und/oder Mitarbeitern von CHECK24 statt. Geschieht dies im Ausnahmefall doch, ist gleichzeitig die Kontaktperson im Recruiting durch den Berater zu informieren.
2.4 Für den Berater gelten folgende Grundsätze für die abgesendeten Bewerbungsdaten:
2.5 CHECK24 behält sich ausdrücklich vor, Bewerbungsunterlagen zurückzuweisen und/oder Ergänzung zu verlangen, wenn sie nicht den oben beschriebenen Anforderungen entsprechen oder unvollständig sind.
2.6 Der Berater verpflichtet sich ausdrücklich, die jeweils notwendigen Zustimmungen jedes einzelnen Bewerbers für die Erhebung, Verarbeitung (umfasst die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung der personenbezogenen Daten einzuholen. Die Bestimmungen zur Erhebung, Verarbeitung (umfasst die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung) und Nutzung der personenbezogenen Daten, die über das Bewerbermanagementsystem von CHECK24 übermittelt werden, sind aus den „Nutzungsbedingungen für das CHECK24 Jobportal“ ersichtlich, die in ihrer jeweils gültigen Fassung unter https://jobs.check24.de/de/datenschutzerklärung einsehbar sind.
2.7 Falls CHECK24 von Bewerbern mit Ansprüchen und/oder Zivil- oder Strafverfahren (z.B. aufgrund datenschutzrechtlicher Natur) konfrontiert werden sollten, insbesondere weil der Berateres unterlassen hat, die notwendige Zustimmung des Bewerbers bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten einzuholen, verpflichtet sich der Berater hiermit, CHECK24 für sämtliche CHECK24 in diesem Zusammenhang auferlegten Kosten und Schadensersatzzahlungen vollumfänglich schadlos zu halten und sämtliche CHECK24 entstandenen Kosten inklusive Anwaltskosten auf erste schriftliche Aufforderungen hin vollständig zu ersetzen.
3 Vermittlungsprovision
3.1 Unter Vorbehalt einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt die Zusammenarbeit zwischen CHECK24 und dem Berater ausschließlich auf Erfolgsbasis. Entsprechend ist die Vermittlungsprovision nur geschuldet, wenn zwischen CHECK24 und einem vom Berater vermittelten Bewerber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen und die Stelle vom Bewerber angetreten wird (vgl. dazu aber nachfolgende Ziffer 3.4.).
3.2 Die Provision beträgt 15% der Jahresbruttovergütung im ersten Beschäftigungsjahr laut Arbeitsvertrag (Fixgehalt, Bonus, ggf. Sign-On Bonus).
Das Vermittlungshonorar wird nach dem Start des Kandidaten fällig.
3.3 Die Provision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4 Der Berater hat in folgenden Fällen keinen Anspruch auf eine Provision, falls
3.5 Kündigt CHECK24 oder der Bewerber den Arbeitsvertrag nach Antritt der Stelle innerhalb der ersten sechs Beschäftigungsmonate, erstattet der Berater die gezahlte Provision nach folgender Staffelung: mit Ablauf des
3.6 Beim Wegfallen des Provisionsanspruchs hat CHECK24 dem Berater den zugrundeliegenden Tatbestand innerhalb von 5 Werktagen schriftlich per E-Mail mitzuteilen.
3.7 Der Berater stellt nach erfolgreicher Vermittlung eines Bewerbers für seine Provision eine mehrwertsteuerkonforme Rechnung.
3.8 Die Provision wird mit Arbeitsantritt des vermittelten Bewerbers zur Zahlung fällig.
4 Abwerbeklausel
4.1 Der Berater verpflichtet sich für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vorstellung des Bewerbers keinen Mitarbeiter von CHECK24 abzuwerben.
4.2 Bei Verletzung dieser Pflicht zahlt der Berater CHECK24 pro Vorfall eine Strafe in Höhe von 10.000€.
4.3 Es ist dem Berater erlaubt, mit dem Bewerber, den er an CHECK24 vermittelt hat, auch während dessen Beschäftigung Kontakt zu halten. Sollte ein Bewerber Unzufriedenheit äußern, so kann der Berater dies CHECK24 mitteilen. Voraussetzung für die Weitergabe der Information ist das Einverständnis des Bewerbers.
4.4 CHECK24 behält sich weitergehende Ansprüche, insbesondere den Anspruch auf Unterlassung und/oder Schadensersatz, vor.
5 Geheimhaltung
5.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ausgetauschten Informationen absolut vertraulich zu behandeln. Ferner gelten ergänzend die „Nutzungsbedingungen für das CHECK24 Jobportal“.
5.2 Der Berater verpflichtet sich, alle organisatorischen und technischen Maßnahmen zu treffen, um solche Unterlagen, Daten und Informationen vor unzulässiger Bearbeitung und unbefugtem Zugriff zu schützen.
5.3 CHECK24 verpflichtet sich die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Personalvermittlung sowie zur Abwicklung des Vertrages zu verarbeiten und zu nutzen.
5.4 Diese Verpflichtungen bestehen auch nach erfolgter Vermittlung eines Bewerbers an CHECK24 gemäß diesen AGB vollumfänglich weiter.
6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
6.1 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.2 Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Berater um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, München. CHECK24 ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Personaldienstleisters zu klagen.
7 Schlussbestimmungen
7.1 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieser Personalvermittlung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
7.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.